Fachübersetzungen in alle europäischen und amerikanischen Sprachen, sowie einige wichtige asiatische Sprachen durch muttersprachliche Übersetzer in Europa, Amerika und Asien.
Expert translations into all European and American languages,
as well as some important Asian languages, by native-speaker
translators in Europe, America and Asia.
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Impressum, AGB
Impressum
REAL KONTROL s.r.o.
Na Vysluni 210/13
CZ-100 00 Praha 10
Tschechische Republik
Telefax+Telefon: 00420 274 774 156
Mail: info@realkontrol.com
Web: www.realkontrol.com
Geschäftsführer: Dipl.Ing. Michael Koitzsch
Handelsregister: Praha, dil C, vlozka 44517
Umsatzsteuer-Identnummer: CZ65411340
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen REAL KONTROL s.r.o. (Übersetzungsagentur) und dem Kunden (Auftraggeber). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden vom Auftraggeber mit Erteilung des Auftrages anerkannt. Sie gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung, also auch für zukünftige Aufträge.
§ 2 Abweichende Vereinbarungen
Abweichungen, Änderungen oder Nebenvereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Übersetzungsagentur. Dies gilt ebenfalls für Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.
§ 3 Auftragserteilung, Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Die Auftragserteilung durch den Auftraggeber erfolgt per E-Mail, Fax oder Post. Ausführungsmängel oder Verzögerungen, die sich aus einer unklaren, unrichtigen oder unvollständigen Auftragserteilung ergeben, gehen zulasten des Auftraggebers. Das Auftragsverhältnis kommt erst zustande, wenn die Übersetzungsagentur die Auftragsübernahme durch eine per E-Mail oder per Fax übersandte, individuell auf den jeweiligen Auftrag des Auftraggebers bezogene Auftragsbestätigung bestätigt.
(2) Bei Auftragserteilung zur Anfertigung der Übersetzung sind vom Auftraggeber Zielsprache, Fachgebiet und Verwendungszweck des Textes, besondere Wünsche zur Terminologie sowie besondere Wünsche hinsichtlich der Ausführungsform (äußeres Erscheinungsbild der Übersetzung, Speicherung auf bestimmten Speichermedien und Ähnliches) anzugeben. Ist die Übersetzung für Druckzwecke bestimmt, so hat der Auftraggeber der Übersetzungsagentur vor Anfertigung der Druckversion einen Abzug zu Korrekturzwecken zukommen zu lassen.
(3) Begleitendes Informationsmaterial und Unterlagen, die zur Anfertigung der Übersetzung erforderlich sind, sind der Übersetzungsagentur seitens des Auftraggebers unaufgefordert bei Auftragserteilung zu übergeben. Sollte das übergebene Informationsmaterial nicht ausreichend sein, kann die Übersetzungsagentur die Übermittlung weiteren themenspezifischen Informationsmaterials durch den Auftraggeber anfordern. Enthält der seitens des Auftraggebers zur Verfügung gestellte Ausgangstext Abkürzungen, die nicht allgemein bekannt sind, so hat der Auftraggeber die Übersetzungsagentur bei Auftragserteilung zur Anfertigung der Übersetzung eine Liste der ausgeschriebenen Bedeutungen dieser Abkürzungen zu übermitteln.
(4) Der Auftraggeber garantiert gegenüber der Übersetzungsagentur, dass er das Urheberrecht an dem zur Anfertigung der Übersetzung übersandten Ausgangstext innehat und räumt dem Auftraggeber hiermit das Recht zur Übersetzung des Ausgangstextes ein.
(5) Fehler oder Verzögerungen, die sich aus der Nichtbeachtung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers ergeben, gehen zulasten des Auftraggebers.
§ 4 Auftragsausführung, Lieferfristen
(1) Die Übersetzung wird vollständig, gemäß den grammatikalischen Regeln sowie in Übereinstimmung mit dem Sinn des Textes und dem Verwendungszweck der Übersetzung nach bestem Wissen und Gewissen zu Informationszwecken angefertigt. Sind Informations-Begleitmaterial oder besondere Anweisungen seitens des Auftraggebers nicht übermittelt worden, werden Fachausdrücke in allgemein üblicher und allgemein verständlicher Form übersetzt. Eine stilistische Überarbeitung ist nicht Gegenstand der Übersetzungsleistung. Der Auftraggeber erhält die Übersetzung in der vereinbarten Form.
(2) Ergibt sich die Bedeutung eines Wortes bei Wörtern mit mehreren Bedeutungen nur aus dem inhaltlichen Zusammenhang des Textes, gehen Übersetzungsfehler zulasten des Auftraggebers, wenn dieser das zur Anfertigung der Übersetzung erforderliche begleitende Informationsmaterial der Übersetzungsagentur nicht ausgehändigt hat.
(3) Die Übersetzungsagentur kann sich zur Auftragsausführung Dritter bedienen.
(4) Lieferfristen werden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben und können immer nur voraussichtliche Termine sein, die nicht verbindlich zugesichert sind.
(5) Der Versand der Übersetzung erfolgt nach den Wünschen des Auftraggebers per E-Mail, Fax oder Post. Für Schäden, die auf dem Transportweg entstehen, haftet die Übersetzungsagentur nicht. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Übersetzungsagentur den Eingang der Übersetzung durch eine kurze Mitteilung per E-Mail oder Fax anzuzeigen.
§ 5 Vergütung
(1) Sofern im Einzelfall keine abweichende Vereinbarung besteht, gilt die übliche Vergütung als vereinbart. Die Berechnung der Vergütung erfolgt auf der Grundlage des Schwierigkeitsgrades des zu übersetzenden Textes, der vereinbarten Lieferzeit sowie dem Dateiformat des übersandten Ausgangstextes anhand der normierten Zeilen (Normzeilen) des übersetzten Textes. Eine Normzeile besteht aus 55 Zeichen (einschließlich Satz- und Leerzeichen).
(2) Im Falle umfangreicher Aufträge kann eine angemessene Anzahlung verlangt werden.
(3) Die Vergütung ist nach Erhalt der Übersetzung fällig. Dabei ist die Aufrechnung mit bestrittenen Forderungen ausgeschlossen.
§ 6 Gewährleistung
(1) Der Auftraggeber hat die gelieferte Übersetzung zu prüfen.
(2) Mängelrügen werden im kaufmännischen Geschäftsverkehr nur berücksichtigt, wenn sie bei offensichtlichen Mängeln unverzüglich nach Lieferung der Übersetzung, bei versteckten Mängeln unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich gegenüber der Übersetzungsagentur angezeigt werden. Der angezeigte Mangel ist konkret zu bezeichnen. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, so gilt die Übersetzung als genehmigt.
(3) Mängelrügen im nichtkaufmännischen Verkehr sind schriftlich und unter konkreter Bezeichnung des Mangels und im Falle offensichtlicher Mängel innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Lieferung der Übersetzung vorzunehmen.
(4) Im Falle gemäß Absatz 2 oder Absatz 3 angezeigter Mängel ist die Übersetzungsagentur zur Nachbesserung berechtigt. Schlägt diese fehlt, so kann der Auftraggeber der Übersetzungsagentur eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels setzen und die Fristsetzung mit der Erklärung verbinden, dass er die Beseitigung nach dem Ablauf der Frist ablehne. Nach Ablauf der Frist ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, eine Herabsetzung der Vergütung oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
(5) Eine Haftung für Mängel, die auf der Verletzung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers beruhen oder durch fehlerhafte, unvollständige, terminologisch falsche oder schlecht lesbare Ausgangstexte verursacht worden sind, besteht nicht.
§ 7 Haftung
(1) Die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung der Übersetzungsagentur ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit es sich nicht um eine Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht handelt – in diesem Fall ist die Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt – oder eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegt. Gleiches gilt für die Haftung der Erfüllungsgehilfen der Übersetzungsagentur.
(2) Die Haftung der Übersetzungsagentur für leichte Fahrlässigkeit ist auf die Höhe des Rechnungswertes des in Frage stehenden Auftrages beschränkt.
(3) Gegenüber Unternehmern ist darüber hinaus die Haftung für eine grob fahrlässige Verletzung vertraglicher Hauptpflichten auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt; eine Haftung für Mangelfolgeschäden, mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
(4) Ein Rückgriff des Auftraggebers auf die Übersetzungsagentur zur Geltendmachung der Schadensersatzansprüche Dritter (Nichtvertragspartner) ist ausgeschlossen.
§ 8 Höhere Gewalt
Die Übersetzungsagentur haftet nicht für Schäden, die auf höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Stromnetzausfälle, Internet-Ausfälle, nicht durch eine regelmäßige Anti-Viren-Überprüfung feststellbare Computerviren etc.) zurückzuführen sind. Die Übersetzungsagentur hat in diesem Fall das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zur Ausführung des Auftrages zu verlangen. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrecht
(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung Eigentum der Übersetzungsagentur.
(2) Mit vollständiger Bezahlung der Vergütung erwirbt der Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht an der Übersetzung.
§ 10 Urheberrecht
(1) Die bearbeitende Übersetzungsagentur ist Inhaber des Urheberrechts an der Übersetzung.
(2) Der Auftraggeber stellt die Übersetzungsagentur von urheberrechtlichen Ansprüchen frei, die aufgrund der Übersetzung – auch von Dritten – an die Übersetzungsagentur gestellt werden könnten.
§ 11 Datenschutz, Geheimhaltung
(1) Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine Daten zum Zwecke der Durchführung des Auftrages gemäß den gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz gespeichert werden.
(2) Die Übersetzungsagentur verpflichtet sich, den Inhalt der zu übersetzenden Dokumente, das ihm aus Anlass des Auftrages überlassene Informationsmaterial sowie alle ihm im Zusammenhang mit dem Geschäftsverhältnis bekannt gewordenen Daten geheim zu halten. Die Zusammenarbeit mit ebenfalls der Geheimhaltungspflicht unterliegenden Mitarbeitern stellt keine Verletzung dieser Pflicht dar. Eine Geheimhaltungspflicht besteht nicht, sofern die in Frage stehenden Daten allgemein bekannt sind oder die Übersetzungsagentur aufgrund gesetzlicher Vorschriften, behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen zu ihrer Offenlegung verpflichtet ist.
§ 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Änderungen, Wirksamkeit
(1) Für das Auftragsverhältnis sowie alle sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten gilt das Recht des jeweiligen Landes der beklagten Partei.
(2) Gerichtsstand ist jeweils das zuständige Gericht am Firmensitz der beklagten Partei.
(3) Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber anlässlich einer erneuten Auftragserteilung bekanntgegeben.
(4) Die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird durch die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.